Mietrecht

Die Anwaltskanzlei Bohn vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Fragen des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts außergerichtlich und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Gleich, ob es um die klassischen Fragen des Mietrechts, wie z.B. vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Kündigung, Mietkaution, Mieterhöhung, Mietminderung, Mängel der Mietsache, Schönheitsreparaturen und Betriebskosten geht, oder ob wir auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung tätig werden sollen, finden Sie in jedem Fall  einen kompetenten Ansprechpartner.

Wir prüfen in allen Fragen des Mietrechts die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr unberechtigter Gegenansprüche.

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