Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück absolvierte Rechtsanwältin Bohn das Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Oldenburg und begann sodann ihre anwaltliche Tätigkeit im Jahre 2002.

Es folgte eine mehrjährige Tätigkeit in einer Großkanzlei in Münster sowie eine zweijährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Sparkasse Osnabrück.
Die selbständige Tätigkeit begann Rechtsanwältin Bohn im Jahre 2006 und gründete im Januar 2008 die Anwaltskanzlei Bohn.
Besondere Qualifikationen:
Spezialisierung im Familienrecht
Spezialisierung im Verkehrsrecht
Sprachen:
deutsch, englisch, französisch
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