Arzthaftungs- und Medizinrecht
Die Anwaltskanzlei Bohn wird im Rahmen des Arzthaftungs- und Medizinrechts auf Seiten der Ärzte und der Patienten tätig.
Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie sich meinen, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden oder mit den Leistungen Ihres Arztes gänzlich unzufrieden sind oder aber Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern. Oft weisen die Haftpflichtversicherer der Ärzte von Patientenseite geltend gemachte Ansprüche zunächst zurück, so dass hier eine kompetente anwaltliche Vertretung in Anspruch genommen werden sollte.
Wir beraten Sie gern bzgl. der Voraussetzungen von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, prüfen deren Vorliegen und machen uns für Ihre Ansprüche stark.
Tätig werden wir auch für Ärzte und deren Haftpflichtversicherer, wenn es um die Abwehr von Patientenseite geltend gemachten Ansprüchen geht und z.B. ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler behauptet wird.