Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Familienrecht. Dazu gehört vorangig die umfassende Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten sachgerechte Lösungen für alle Fragen des Unterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts mit Kindern sowie für Fragen des Zugewinnausgleichs, der Hausratsteilung, des Versorgungsausgleichs etc.
Gerade im Familienrecht besteht oft die Gefahr, dass sich nicht gewollte Rechtsverhältnisse manifestieren und dem Mandanten dadurch Rechtsnachteile entstehen. Sofern erforderlich erwirken wir daher für unsere Mandanten rechtsschützende einstweilige Verfügungen oder helfen, entsprechende Begehren der Gegenseite von vornherein zu erschweren oder abzuwehren.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Verkehrsrecht.
Ganz gleich, ob Sie Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall oder Schmerzensgeldansprüche bei der Gegenseite geltend machen oder solche Ansprüche abwehren wollen, oder ob Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Missachtung des Rotlichts oder eine Verkehrsstraftat, z.B. wegen  Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht zur Last gelegt wird, finden Sie bei uns einen erfahrenen Ansprechpartner.
Gern beraten und vertreten wir Sie auch in anderen Fällen des Versicherungsrechts.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Beratung und Vertretung in allen Fällen des Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen, in Fragen des Kündigungsschutzes und Abmahnungen und bzgl. der Ansprüche auf Zahlung von Abfindungen.

Die Beratung und Vertretung im Mietrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Leistung dar.
Sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnraummietrecht finden Sie in Rechtsanwältin Bohn eine kompetente Ansprechpartnerin. Gegenstand der anwaltlichen Beratung sind hier vorwiegend Fragen der Beendigung von Mietverhältnissen, Mieterhöhung oder Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache, die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder auch die Umlagefähigkeit von Betriebskosten.

Das Inkasso offener Forderungen übernehmen wir für unsere Mandanten bundesweit.
Bereits im Vorfeld anwaltlicher Beratung und Vertretung kümmern wir uns, sofern vorhanden, bei Ihrem Rechtsschutzversicherer um die Erteilung von Kostendeckungszusage sowie die weitere Abrechnung mit dem Versicherer.

Scheuen Sie sich nicht, uns auch in allen anderen, hier nicht abschließend aufgeführten Rechtsstreitigkeiten zu kontaktieren. Wir bemühen uns stets um die Prüfung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche.

Menü