Versicherungsrecht
Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen, wenn es um Fragen der vertraglichen Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsverhältnis geht.
Insoweit prüfen wir nicht nur, welche Leistungen aus einem Versicherungsvertrag beansprucht werden können, sondern auch, welche Obliegenheiten sich ggf. daraus ergeben.
Wir vertreten Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Vertragsansprüchen gegenüber Versicherern, wenn diese z.B. eine Schadensregulierung ganz oder teilweise ablehnen, und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.