Arbeitsrecht

Die Kanzlei Bohn betreut sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts. Dabei von Bedeutung sind vor allem die Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen sowie die Beendigung von bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, durch Kündigung oder auch durch den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzgl. der Einzelheiten des Kündigungsschutzrechts sowie weiterer Vorschriften, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können, wie z.B. aus den Bereichen Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz.

Die Kanzlei Bohn leistet nicht nur eine kompetente Beratung, sondern vertritt Sie bei Bedarf auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten (z.B. Kündigungsschutzklagen) zur Durchsetzung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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